
Ausgelöst von der aktuellen Debatte zu sexualisierter digitaler Gewalt, sind fast täglich neue Forderungen und Vorschläge zu hören. Im Bundesjustizministerium arbeitet man seit einigen Monaten an einer entsprechenden Gesetzesänderung. Sie wird manche der diskutierten Probleme lösen, aber nicht alle. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum steht digitale Gewalt aktuell so im Fokus?
Hintergrund der aktuellen Debatte über digitale Gewalt sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der "Spiegel" berichtet hatte. Fernandes hat auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte sie am 19. März. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich "in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung" handle. Zudem würden "unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet".
Die Bundesregierung setzt sich mit dem Thema digitale Gewalt schon länger auseinander und plant dazu unter anderem eine Änderung im Strafgesetzbuch.
Wann kommt die angekündigte Reform?
Vermutlich wird der Bundestag im Herbst entscheiden. Hauptverantwortlich ist das von Stefanie Hubig (SPD) geleitete Bundesjustizministerium. Nach der internen Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien, die jetzt anläuft, sollen Länder und Verbände, deren Mitglieder in der Praxis mit solchen Fällen zu tun haben, die Vorschläge anschauen. Sie sollen genug Zeit bekommen, etwaige Kritik zu äußern an den vorgeschlagenen Regelungen des Gesetzes gegen digitale Gewalt oder auch Verbesserungen vorzuschlagen. Angestrebt ist, dass das Kabinett vor der Sommerpause den Gesetzentwurf beschließt.
Was sind die zentralen Punkte?
Die unerlaubte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern und von KI-manipuliertem Material - sogenannte Deepfakes - soll bestraft werden. Beispielsweise könne das "Abbild einer Person mit künstlich generierten nackten Körperteilen verbunden und im Falle der Erstellung von Videos mit künstlich generieren Lauten, Geräuschen oder Sätzen unterlegt werden", heißt es zur Erklärung in dem Entwurf.
Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen durch Bildaufnahmen verletzt, müsste, wenn die Vorschläge so vom Bundestag verabschiedet werden sollten, dann mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Voraussetzung ist dabei immer vorsätzliches Handeln. Wenn also jemand etwa ein Foto von einem Badesee auf seinem Social-Media-Account veröffentlicht, bei dem winzig im Hintergrund auch Nackte beim Sonnenbaden zu sehen sind, sollte das auch künftig kein Problem sein.
Auch die unerlaubte Überwachung - etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender - oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers soll ausdrücklich verboten werden. Überlegt wird zudem, Provider zu verpflichten, gegenüber den Opfern sexualisierter digitaler Gewalt die IP-Adresse des Menschen, der solche Inhalte postet oder verschickt, offenzulegen. Bislang nicht bekannt ist, ob und wie die Löschung solchen Materials, dessen Verbreitung für die Betroffenen oft eine enorme psychische Belastung darstellt, künftig erleichtert werden könnte.
Kommt eine Klarnamenpflicht?
Danach sieht es derzeit nicht aus. Einige Juristen und konservative Politiker plädieren zwar dafür, dass Nutzerinnen und Nutzer bei der Verwendung von sozialen Netzwerken und Foren ihren echten Namen angeben müssen. Liberale Politikerinnen und Politiker sowie Organisationen mit Fokus auf Datenschutz und Meinungsfreiheit und außerdem auch Ministerin Hubig sprechen sich dagegen aus.
Was sind die Argumente?
Die Befürworter sagen, wenn sich jemand hinter der Anonymität verstecken könne, sinke die Hemmschwelle - etwa für die Verbreitung von Hass im Netz. Bei einer Klarnamenpflicht wäre die Verfolgung solcher Taten einfacher.
Gegner einer Klarnamenpflicht betonen dagegen die Möglichkeit für Oppositionelle, Opfer und Hinweisgeber, anonym zu bleiben. Hubig hat in Interviews darauf verwiesen, dass kriminelle Äußerungen im Internet auch ohne Klarnamenpflicht verfolgt und Täter zur Rechenschaft gezogen würden.
Und was ist mit der Speicherpflicht für IP-Adressen?
Internetzugangsdiensteanbieter sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Das ist wichtig, wenn es darum geht, Straftaten im Internet aufzuklären. Denn vielfach ist dabei die IP-Adresse der einzige Ansatzpunkt für die Ermittler. Im Dezember hat Hubig dazu einen Entwurf vorgelegt.
Geplant ist, dass das Kabinett den Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung in diesem Frühjahr beschließt, so dass darüber dann im Bundestag beraten werden kann. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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